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Instrumentaler Einzelunterricht (nach BläserKlasse/Quereinsteiger ab 9 Jahre)

Auch der Quereinstieg (z.B. im Erwachsenenalter oder ab 9 Jahre) – d.h. eine Instrumentalausbildung ohne musikalische Grundausbildung / Flötenunterricht – ist natürlich jederzeit möglich.

Bei der Instrumentalausbildung werden jedem Schüler von dem Ausbilder individuell die notwendigen praktischen Fertigkeiten vermittelt. Die theoretische Ausbildung erfolgt parallel in den einzelnen Unterrichtseinheiten (30 Minuten) und wird durch die Instrumentalprüfung E (für Einsteiger) des niedersächsischen Musikverbands ergänzt.

Instrumente

Der Musikverein Bennigsen bildet die Schüler an den folgenden Instrumenten aus:

  • Querflöte, Klarinette/Kinderklarinette, Saxophon
  • Trompete & Flügelhorn, Tenorhorn & Bariton, Posaune, Tuba
  • Schlagzeug

Kosten

Voraussetzung für die Teilnahme ist der Vereinsbeitritt (z. Zt. 20,- €/Halbjahr = Jahresbeitrag 40,- €).

Zur Beschaffung eines geeigneten Musikinstrumentes schlägt der Musikverein drei verschiedene Varianten vor:

a) der Kauf eines eigenen Instrumentes (neu oder gebraucht)
b) die Mietung eines geeigneten  Instrumentes über ein Musikinstrumenten-Leihhaus oder
c) die Mietung eines Vereinsinstrumentes des Musikvereins Bennigsen e.V.

zu b)
Die Mietung eines geeigneten Instrumentes über ein Musikinstrumenten-Leihhaus wird die ersten 6 Monate durch den Musikverein Bennigsen finanziell unterstützt. Die Hälfte (50%) des monatlichen Mietpreises werden vom Musikverein übernommen, dieses sind i.d.R. Kosten von 20,00 €, die sich in Eltern- und Vereinsanteil aufteilen. Etwaige entstandene Mietkosten können bei bestimmten Modellen mit einem späteren Kauf verrechnet werden.

zu c)
Eine Instrumentenleihe vom Musikverein Bennigsen e.V. ist nur möglich, wenn sich ein entsprechendes Mietinstrument im Bestand des MV befindet. Die Miete pro Instrument und Kalendermonat beläuft sich auf 10,00 €. Der Mietvertrag mit dem Musikverein Bennigsen e.V. ist jährlich kündbar. Eine Anrechnung auf einen möglichen Kauf des Instrumentes ist nicht vorgesehen. Die Instrumente gehen nach Ablauf der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Vereins zurück.

Nach einem halben Jahr (bzw. nach Absolvierung der BläserKlasse) sollte überlegt werden bzw. ist es empfehlenswert, dass sich der Schüler ein eigenes Instrument beschafft – wobei hier eine ausführliche Beratungsunterstützung seitens des Ausbilders des Vereins erfolgt.

Das Notenmaterial wird vom Musikverein gestellt.

Gefördert werden 30% des gesamten Unterrichtsbeitrages, der maximale Förderbetrag beläuft sich auf 150,00 € pro Jahr/Schüler durch den Musikverein Bennigsen e.V..
In der Regel betragen die Kosten für die Ausbildung/Einzelunterricht (Kostenbeitrag an den Ausbilder) je Übungseinheit (30 Minuten) 10,00 € und werden während der Dauer der Ausbildung vom MV mit 30% bezuschusst (die Kosten einer Übungseinheit belaufen sich somit auf 7,00 €).

Die Ausbildung/Einzelunterricht (Kostenbeitrag an den Ausbilder) beträgt je Übungseinheit (30 Minuten) 10,- € und wird während der Dauer der Ausbildung vom Musikverein mit 30 Prozent bezuschusst (die Kosten einer Übungseinheit belaufen sich somit auf 7,- €).

Der Vorstand entscheidet jährlich neu, ob die Förderung für den Schüler ein weiteres Jahr genehmigt wird. Eine Förderung kann abgelehnt werden, wenn keine regelmäßige Teilnahme an Proben, Auftritten und am Instrumentalunterricht zu erkennen ist (bei den Maßstäben wird eine Anpassung an den jeweiligen Kenntnis- und Leistungsstand vorgenommen). Die Förderung des Unterichts wird ab einem Alter von 9 Jahren vorgenommen.

Informationen zur Abrechnung erhalten Sie direkt im Ausbildungskonzept.

In dem Vereinsbeitrag ist ein Versicherungsschutz (s. Punkt Versicherungsschutz) über den Musikverein Bennigsen sowie die Teilnahme an der Jugendarbeit (s. Punkt Jugendarbeit) des Vereins enthalten.

Drei kostenlose Schnuppertermine sind in dem Konzept inbegriffen.

Übungsort/Termine

Übungsort ist i.d.R. der Übungsort des MV bzw. alternativ der Wohnort des Ausbilders bzw. Übungsraum des MV; die Termine erfolgen nach Absprache. Die Schulferien sind grundsätzlich ausbildungsfrei.

Instrumentallehrgang E

Um sowohl Kindern als auch älteren Neuanfängern frühzeitig Gelegenheit zu geben, ihr Können in einem Vorspiel zu zeigen und gleichzeitig eine leichtere Heranführung an Prüfungssituationen zu ermöglichen, hat der Niedersächsische Musikverband die Qualifikationsstufe E als musikalischen Einstiegslehrgang eingeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen durch den Erwerb des Abzeichens in die große Musikerfamilie aufgenommen werden. Gleichzeitig erfolgt über das Vorspiel eine Kontrolle über den Stand der instrumentalen Ausbildung. Mit dem E-Lehrgang wird eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme an einem D1-Lehrgang geschaffen (siehe Niedersächsischer Musikverband e. V.).

Der Instrumentallehrgang E (für Einsteiger) wird vom Musikverein finanziert.